Organe
Die Organe der Justizbetreuungsagentur sind die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wird durch den Bundesminister für Justiz auf die Dauer von bis zu fünf Jahren bestellt. Auf die Bestellung findet das Stellenbesetzungsgesetz Anwendung.Aufgaben der Geschäftsführung
- Leitung der Justizbetreuungsagentur unter Anwendung der kaufmännischen Sorgfaltspflicht
- Vertretung der Justizbetreuungsagentur in allen Angelegenheiten
- Festlegung der Geschäftsordnung
- Planung des Budgets
- Erstellung des Jahresabschlusses
- etc.
Budget
Der Geschäftsführer hat jährlich bis Ende Oktober für das nächste Kalenderjahr das Jahresbudget, nach Prüfung durch den Aufsichtsrat, dem Bundesminister für Justiz vorzulegen.Vertretung der Justizbetreuungsagentur
Die Justizbetreuungsagentur wird in allen Angelegenheiten durch den Geschäftsführer vertreten. Die Justizbetreuungsagentur wird durch die von ihm in ihrem Namen geschlossenen Rechtsgeschäfte berechtigt und verpflichtet.Jahresabschluss
Jahresabschlüsse sind unter sinngemäßer Anwendung des Unternehmensgesetzbuches (UGB) zu erstellen. Sie werden durch einen Abschlussprüfer geprüft und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt dem Bundesminister für Justiz. Der festgestellte Jahresabschluss ist in den Bundesrechnungsabschluss aufzunehmen und beim Firmenbuch einzureichen.Aufsichtsrat
Mitglieder
- 4 Mitglieder werden von dem Bundesminister für Justiz bestellt
- 1 Mitglied wird vom Bundeskanzler bestellt
- 3 Mitglieder werden vom Betriebsrat entsandt
Sitzungen des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat mindestens vierteljährlich eine Sitzung abzuhalten.Beschlüsse des Aufsichtsrates
Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (Dirimierungsrecht).Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrates
- Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen (die Weisungs- und Aufsichtsbefugnisse des Bundesministers für Justiz bleiben unberührt)
- Prüfung des von dem Geschäftsführer erstellten Geschäftsführungskonzeptes und Jahresbudgets
- Prüfung des Jahresabschlusses der Justizbetreuungsagentur und Berichterstattung darüber an den Bundesminister für Justiz.