Grundlagen
Grundlage unserer Tätigkeit ist das Justizbetreuungsagentur-Gesetz (JBA-G).
- Für Arbeitsverhältnisse zur JBA sind das Angestelltengesetz und die übrigen für private Arbeitgeber geltenden arbeitsrechtlichen Rechtsvorschriften (zB Arbeitszeitgesetz bzw. Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz, Urlaubsgesetz) anzuwenden.
- Die JBA ist nicht gewinnorientiert und beschäftigt keine Beamten oder Vertragsbediensteten.
- Seit 1. Jänner 2014 ist ein eigener Kollektivvertrag (JBA-KV) in Kraft.
- Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Justizbetreuungsagentur legen für jedes Kalenderjahr einen Corporate Governance Bericht vor.