Amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs 3 E-GovG

Die Justizbetreuungsagentur verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken

Die Justizbetreuungsagentur bietet der Empfängerin bzw. dem Empfänger von Ausdrucken amtssignierter Schriftstücke folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:

  • Postalische Zusendung oder persönliche Abgabe des Schreibens:

JBA – Justizbetreuungsagentur
Anstalt öffentlichen Rechts
Universitätsstraße 5/7
1010 Wien

 

Die Justizbetreuungsagentur prüft, ob es sich bei dem Dokument um ihre Erledigung handelt und beantwortet die Anfrage schriftlich. Im Fall der positiven Prüfung lautet die Antwort: „Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der Justizbetreuungsagentur und ist inhaltlich unverändert.“

Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: „Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der Justizbetreuungsagentur nicht verifiziert werden.