Fragen und Antworten

Hier finden Sie einen schnellen und einfachen Überblick zu häufig gestellten Fragen. In den FAQ´s finden Sie Fragen und unsere Antworten rund um die Justizbetreuungsagentur.

Allgemeine Fragen

Die Justizbetreuungsagentur ist formell kein staatliches Unternehmen, sondern eine Anstalt öffentlichen Rechts, die in Österreich Aufgaben aus dem Bereich des Personalmanagements des Bundesministeriums für Justiz übernimmt.

Die JBA ist zuständig für alle arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben. Gerne kümmert sich Ihre jeweilige Mitarbeiterin bzw. Ihr jeweiliger Mitarbeiter HR Administration um Ihre Anliegen. Für Fragen rund um die Arbeitsbedingungen vor Ort wenden Sie sich direkt an Ihren Beschäftiger.

Nein. Wir arbeiten auftragsbezogen. Diese Aufträge umfassen folgende Bereiche:

  • Fachpersonal im Strafvollzug (Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner, Fachärztinnen für Psychiatrie und Fachärzte für Psychiatrie, Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Psychologinnen und Psychologen)
  • Familien- und Jugendgerichtshelferinnen und Familien- und Jugendgerichtshelfer
  • Kinderbeistände
  • Amtsdolmetscherinnen und Amtsdolmetscher
  • Expertinnen und Experten (IT; Wirtschaft)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JBA werden mittels privatrechtlicher Verträge bei der JBA beschäftigt und erbringen ihre Tätigkeiten bei den jeweiligen Beschäftigern.*

Seit 1. Jänner 2014 ist ein eigener Kollektivvertrag JBA-KV 2024 in Kraft.*

Mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird ein Probemonat vereinbart. Darüber hinaus kann noch eine Befristung zur Erprobung im Dienstvertrag vorgesehen sein.

Wir sind bei Karrieremessen, Tagungen und Kongresse als Aussteller vertreten. Gerne können Sie sich hier über Job- und Entwicklungsmöglichkeiten bei uns informieren.

Die Parkmöglichkeiten sind vom jeweiligen Standort abhängig.

* Für Kinderbeistände gelten eigene Bestimmungen.

Fragen zum Bewerbungsprozess

Auf unserer Website unter der Rubrik Stellenangebote finden Sie alle offenen Positionen der Justizbetreuungsagentur.

Ja. Sie können sich ohne Weiteres bei der Justizbetreuungsagentur auf mehrere Positionen parallel bewerben. Klicken Sie dazu bei der jeweiligen Stellenanzeige auf “Bewerben” und geben Sie Ihre Unterlagen ab.

Solange die Stelle auf unserer Website unter der Rubrik Stellenangebote online abrufbar ist, können Sie sich bewerben. Bei manchen Stellen wird explizit eine Bewerbungsfrist angeführt.

Jedes Stellenangebot der Justizbetreuungsagentur hat eine eigene Referenznummer (= Ref. Nr.). Diese ermöglicht es uns intern Stellenanzeigen – unabhängig von gleichen Stellentiteln – auseinander halten zu können.

Ja. Studierenden des Studiengangs Soziale Arbeit können Pflichtpraktika im Geschäftsbereich Familien- und Jugendgerichthilfe absolvieren.

Prüfen Sie bitte weiterhin unsere Stellenangebote. Wir veröffentlichen dort laufend neu.

Auf unserer Website unter der Rubrik Stellenangebote finden Sie alle offenen Positionen der Justizbetreuungsagentur. Klicken Sie bei den für Sie interessanten Stellenanzeigen auf „Bewerben“ und geben Sie Ihre Unterlagen über unser Online-Bewerbungsportal ab. Sobald Sie ein Benutzerkonto angelegt haben, können Sie uns Ihre Unterlagen direkt übermitteln. Des Weiteren ist es möglich, sich mühelos mittels Import Ihrer bei Xing gespeicherten Daten in unserem Online-Bewerbungsportal zu bewerben. Sollten Sie auf eines unserer Stelleninserate mit QR-Code stoßen, bitten wir Sie diesen zu scannen und sich ebenso über unser Online- Bewerbungsportal zu bewerben.

Je nach ausgeschriebener Stelle können die von uns geforderten Unterlagen etwas variieren. Wir bitten Sie aber auf jeden Fall einen aktuellen Lebenslauf abzugeben. Zudem übermitteln Sie uns bitte einen Nachweis über Ihre höchste abgeschlossene Ausbildung.

Am besten geben Sie Ihre Unterlagen im PDF-Format ab.

Die Arbeitszeiten sind vom jeweiligen Standort abhängig.

Wir arbeiten auftragsbezogen. Daher können wir nur die beauftragten Stunden besetzen. Die Wünsche vom bestehenden Personal versuchen wir bei vakanten Stunden bzw. neu beauftragten Stunden zu berücksichtigen.

Bei Interesse an eine Evidenzhaltung können Sie diese im Bewerbungsprozess angeben.

Sobald Sie Ihre Online-Bewerbung über unser Bewerbungsportal abgegeben haben, erhalten Sie ein automatisch generiertes E-Mail als Empfangsbestätigung. Achtung: Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

Bei technischen Problemen können Sie uns eine E-Mail an technik@jba.gv.at schreiben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir E-Mail-Bewerbungen, die an diese Adresse gesendet werden, nicht berücksichtigen können.

Ihre Daten, die Sie im Rahmen der Online-Bewerbung angegeben haben, können Sie in Ihrem Kandidatenprofil jederzeit einsehen, bearbeiten oder aktualisieren. Sie können für Ihre personenbezogenen Daten auch jederzeit ein Löschbegehren anstoßen. Rufen Sie dazu in Ihrem Benutzerkonto die „Einstellungen“ auf und klicken Sie anschließend auf “Löschbegehren anfordern”. Ihre Daten werden automatisch gelöscht, sobald die bewerbungsbezogene Datenspeicherung gemäß unseren Datenschutzbestimmungen abgelaufen ist.

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