Amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs 3 E-GovG
Die Justizbetreuungsagentur verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken
Die Justizbetreuungsagentur bietet der Empfängerin bzw. dem Empfänger von Ausdrucken amtssignierter Schriftstücke folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:
- Postalische Zusendung oder persönliche Abgabe des Schreibens:
JBA – Justizbetreuungsagentur
Anstalt öffentlichen Rechts
Universitätsstraße 5/7
1010 Wien
- Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail:
office@jba.gv.at
Die Justizbetreuungsagentur prüft, ob es sich bei dem Dokument um ihre Erledigung handelt und beantwortet die Anfrage schriftlich. Im Fall der positiven Prüfung lautet die Antwort: „Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der Justizbetreuungsagentur und ist inhaltlich unverändert.“
Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: „Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der Justizbetreuungsagentur nicht verifiziert werden.“