Barrierefreiheitserklärung
Die JBA ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.jba.gv.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die JBA ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu ihren Internet-Angeboten bemüht und orientiert sich dabei an den Richtlinien Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) WAI / W3C. Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern. Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente kann mit den derzeitig verfügbaren Mitteln noch nicht vollständig ermöglicht werden.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten haben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.10.2022 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden uns intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte veranlassen. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@jba.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website www.jba.gv.at“.
Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt
JBA – Justizbetreuungsagentur
Anstalt öffentlichen Rechts
Universitätsstraße 5/7
1010 Wien
Tel.: +43 1 908 90 22 – 300 • Fax: +43 1 908 90 22 – 310
office@jba.gv.at
Durchsetzungsverfahren / Beschwerdestelle
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren