Familien- & Jugendgerichtshilfe

Die Familiengerichtshilfe arbeitet im Auftrag der Familiengerichte und unterstützt diese in Fragen der Obsorge und des Kontaktrechts, damit Konflikte möglichst im Sinne des Kindeswohls gelöst werden können. Die Jugendgerichtshilfe unterstützt Staatsanwaltschaften und Gerichte bei straffällig gewordenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Tätigkeitsfelder

Unsere Familiengerichtshelferinnen und Familiengerichtshelfer werden den Familienrichterinnen und Familienrichtern in Angelegenheiten der Obsorge und des Kontaktrechts zur Seite gestellt und unterstützen diese in kindschaftsrechtlichen Verfahren. Unsere Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer unterstützen die Staatsanwaltschaften und Gerichte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf Grundlage des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).


Familiengerichtshilfe

Im Rahmen eines Modellprojektes haben wir seit Ende 2011 Familiengerichtshelferinnen und Familiengerichtshelfer für vier österreichische Gerichtsstandorte bereitgestellt. Ab Mitte 2013 wurde der österreichweite Ausbau der Familiengerichtshilfe in Angriff genommen und Mitte 2014 weitestgehend abgeschlossen. Unsere Familiengerichtshelferinnen und Familiengerichtshelfer mit der Grundprofession Psychologie, Soziale Arbeit oder Erziehungswissenschaft werden im Auftrag des Gerichts zur Unterstützung der Familienrichterinnen und Familienrichter in Angelegenheiten der Obsorge und des Kontaktrechts tätig. Das Ziel ist es familiäre Situationen zu beruhigen bzw. eine möglichst gute Grundlage für eine gerichtliche Entscheidung im Sinne des Kindeswohl zu schaffen. So können sich Familienrichterinnen und Familienrichter stärker auf die rechtlichen Aspekte eines Falles konzentrieren.

© JBA / Raimo Rumpler

Die Familiengerichtshilfe hat folgende wesentliche Aufgaben:

  • Clearing – Anbahnung einer gütlichen Einigung
    Die Familiengerichtshilfe kann zu Beginn des Verfahrens beauftragt werden, ein sogenanntes „Clearing“ durchzuführen. Im persönlichen Gespräch wird versucht, Möglichkeiten und Wege einer gütlichen Einigung auszuloten und anzubahnen und die wesentlichen Streitpunkte und Konfliktquellen zu eruieren. Dies kann im günstigsten Fall direkt zu einer Einigung führen.
  • Spezifische Erhebungen
    Die Familiengerichtshilfe kann auch beauftragt werden, spezielle Erhebungen durchzuführen, die für die schnelle Ermittlung von Informationen und die Entscheidung des Gerichts von Bedeutung sind. Diese können sich z.B. auf das soziale Umfeld beziehen oder auf die Einhaltung von Auflagen.
  • Fachliche Stellungnahmen
    Können sich die Parteien im Verfahren nicht gütlich einigen, muss das Gericht selbst eine endgültige Entscheidung treffen. Die Familiengerichtshilfe kann dann auch damit beauftragt werden, aus Sicht des Kindeswohls fachliche Stellungnahmen abzugeben, die das Gericht bei der Entscheidungsfindung unterstützen.
  • Besuchsmittlung
    Zur Regelung von Besuchskontakten oder auch zu deren Durchsetzung können die Familiengerichte die Familiengerichtshilfe mit der Besuchsmittlung beauftragen. Wenn nötig helfen die Besuchsmittlerinnen und Besuchsmittler durch Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit. Sie können aber auch aktiv vermittelnd eingreifen, wenn Streitpunkte auftauchen.


Jugendgerichtshilfe

Seit Anfang 2015 stellt die JBA den Gerichten bundesweit auch Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer zur Verfügung. Unsere Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer unterstützen die Staatsanwaltschaften und Gerichte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf Grundlage des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).

@ JBA / Raimo Rumpler

Im Wesentlichen hat die Jugendgerichtshilfe folgende Aufgaben:

  • Durchführung von Jugenderhebungen
    Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer erheben die Lebens- und Familienverhältnisse, die persönliche Entwicklung und sonstigen Umstände der in einem Strafverfahren beschuldigten Jugendlichen bzw. Jungen Erwachsenen. Zur Vervollständigung des Gesamtbildes wird Kontakt zu Betreuungseinrichtungen aufgenommen, mit denen die Person in Verbindung steht. Dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft wird durch Einbeziehung aller Erhebungsergebnisse ein möglichst genaues und zuverlässiges Bild über die Persönlichkeit (Anlagen, Fähigkeiten, Bedürfnisse, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten) und alle relevanten Umstände der beschuldigten Person übermittelt. Ebenso muss aus den Jugenderhebungen hervorgehen, welche Maßnahmen erforderlich und notwendig sind, um Gefahren abzuwenden oder bestehende Problemlagen zu beseitigen.
  • Leistung von Haftentscheidungshilfe
    Für das Gericht und die Staatsanwaltschaft werden alle Umstände ermittelt, die für die Entscheidung über die mögliche Freilassung von Beschuldigten maßgeblich sind. Sofern möglich, können die Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer zur Verkürzung der Untersuchungshaft beitragen. Sie erstellen ein umfassendes Persönlichkeitsbild, klären den sozialen Empfangsraum, führen Einzelfallbesprechungen, sind mit Betreuungseinrichtungen vernetzt und weisen im Bedarfsfall auf alternative Unterbringungsmöglichkeiten zur Untersuchungshaft hin. Sie zeigen eventuelle Haftausschließungsgründe wie verzögerte Reife auf und regen allenfalls weitere medizinische und/oder psychiatrische Abklärungen an. Sie erstatten dem Gericht einen Bericht, der bei der Haftverhandlung erörtert wird.

Weiterführende Informationen finden Sie im Folder für Familien- und Jugendgerichtshelferinnen und Familien- und Jugendgerichtshelfern.

An meiner Tätigkeit als Jugendgerichtshelferin gefällt mir, dass man die persönlichen Geschichten, die hinter einem Delikt stehen, erfährt und ich die Jugendlichen sowie die jungen Erwachsenen durch meine Empfehlungen auf ihrem Weg der Besserung hoffentlich unterstützen kann.
Lea Inanna K., M.Sc., Jugendgerichtshelferin der FJGH Salzburg
Familien- und Jugendgerichtshilfe
Ref. Nr. 806

Familien- und Jugendgerichtshelfer (m/w/d) - Psychologie, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaft

  • Wörgl
  • Teilzeit
Ref. Nr. 806
Familien- und Jugendgerichtshilfe
Ref. Nr. 800

Pflichtpraktikant (m/w/d) - Familien- und Jugendgerichtshilfe - Soziale Arbeit

  • Innsbruck
  • Teilzeit / Vollzeit
Ref. Nr. 800
Familien- und Jugendgerichtshilfe
Ref. Nr. 788

Pflichtpraktikant (m/w/d) - Familien- und Jugendgerichtshilfe - Soziale Arbeit

  • Ried im Innkreis
  • Teilzeit / Vollzeit
Ref. Nr. 788

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