Fragen und Antworten
Hier finden Sie einen schnellen und einfachen Überblick zu häufig gestellten Fragen. In den FAQ´s finden Sie Fragen und unsere Antworten rund um die Justizbetreuungsagentur.
Allgemeine Fragen
Ist die JBA ein staatliches Unternehmen?
Die Justizbetreuungsagentur ist formell kein staatliches Unternehmen, sondern eine Anstalt öffentlichen Rechts, die in Österreich Aufgaben aus dem Bereich des Personalmanagements des Bundesministeriums für Justiz übernimmt.
Wer ist mein erster Ansprechpartner in meinem zukünftigen Dienstverhältnis?
Die JBA ist zuständig für alle arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben. Gerne kümmert sich Ihre jeweilige Mitarbeiterin bzw. Ihr jeweiliger Mitarbeiter HR Administration um Ihre Anliegen. Für Fragen rund um die Arbeitsbedingungen vor Ort wenden Sie sich direkt an Ihren Beschäftiger.
Werden alle Posten innerhalb der Justiz über die JBA besetzt?
Nein. Wir arbeiten auftragsbezogen. Diese Aufträge umfassen folgende Bereiche:
- Fachpersonal im Strafvollzug (Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner, Fachärztinnen für Psychiatrie und Fachärzte für Psychiatrie, Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Psychologinnen und Psychologen)
- Familien- und Jugendgerichtshelferinnen und Familien- und Jugendgerichtshelfer
- Kinderbeistände
- Amtsdolmetscherinnen und Amtsdolmetscher
- Expertinnen und Experten (IT; Wirtschaft)
Welche Rolle spielt die JBA in meinem zukünftigen Dienstverhältnis?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JBA werden mittels privatrechtlicher Verträge bei der JBA beschäftigt und erbringen ihre Tätigkeiten bei den jeweiligen Beschäftigern.*
Welcher Kollektivvertrag kommt zur Anwendung?
Seit 1. Jänner 2014 ist ein eigener Kollektivvertrag JBA-KV 2024 in Kraft.*
Gibt es ein Probemonat / eine Probezeit?
Mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird ein Probemonat vereinbart. Darüber hinaus kann noch eine Befristung zur Erprobung im Dienstvertrag vorgesehen sein.
Wo kann ich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizbetreuungsagentur antreffen?
Wir sind bei Karrieremessen, Tagungen und Kongresse als Aussteller vertreten. Gerne können Sie sich hier über Job- und Entwicklungsmöglichkeiten bei uns informieren.
Gibt es Parkplätze? Sind die Parkplätze kostenlos?
Die Parkmöglichkeiten sind vom jeweiligen Standort abhängig.
* Für Kinderbeistände gelten eigene Bestimmungen.
Fragen zum Bewerbungsprozess
Wo finde ich aktuelle Stellenangebote der Justizbetreuungsagentur?
Auf unserer Website unter der Rubrik Stellenangebote finden Sie alle offenen Positionen der Justizbetreuungsagentur.
Kann ich mich auf mehrere Stellen bei der Justizbetreuungsagentur gleichzeitig bewerben?
Ja. Sie können sich ohne Weiteres bei der Justizbetreuungsagentur auf mehrere Positionen parallel bewerben. Klicken Sie dazu bei der jeweiligen Stellenanzeige auf “Bewerben” und geben Sie Ihre Unterlagen ab.
Woher weiß ich, ob eine Stelle noch frei ist und ich eine Bewerbung abgeben kann?
Solange die Stelle auf unserer Website unter der Rubrik Stellenangebote online abrufbar ist, können Sie sich bewerben. Bei manchen Stellen wird explizit eine Bewerbungsfrist angeführt.
Was ist eine Ref. Nr.?
Jedes Stellenangebot der Justizbetreuungsagentur hat eine eigene Referenznummer (= Ref. Nr.). Diese ermöglicht es uns intern Stellenanzeigen – unabhängig von gleichen Stellentiteln – auseinander halten zu können.
Kann ich mich bei der Justizbetreuungsagentur für ein Praktikum oder eine Ausbildungsstelle bewerben?
Ja. Im Geschäftsbereich Familien- und Jugendgerichthilfe können Studierende des Studiengangs Soziale Arbeit ein Pflichtpraktika absolvieren. Im Geschäftsbereich Strafvollzug können Studierende des Studiengangs Ergotherapie, Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege und Soziale Arbeit ein Pflichtpraktika absolvieren.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn derzeit kein passender Job für mich ausgeschrieben ist?
Prüfen Sie bitte weiterhin unsere Stellenangebote. Wir veröffentlichen dort laufend neu.
Wie kann ich mich bewerben?
Auf unserer Website unter der Rubrik Stellenangebote finden Sie alle offenen Positionen der Justizbetreuungsagentur. Klicken Sie bei den für Sie interessanten Stellenanzeigen auf „Bewerben“ und geben Sie Ihre Unterlagen über unser Online-Bewerbungsportal ab. Sobald Sie ein Benutzerkonto angelegt haben, können Sie uns Ihre Unterlagen direkt übermitteln. Des Weiteren ist es möglich, sich mühelos mittels Import Ihrer bei Xing gespeicherten Daten in unserem Online-Bewerbungsportal zu bewerben. Sollten Sie auf eines unserer Stelleninserate mit QR-Code stoßen, bitten wir Sie diesen zu scannen und sich ebenso über unser Online- Bewerbungsportal zu bewerben.
Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?
Je nach ausgeschriebener Stelle können die von uns geforderten Unterlagen etwas variieren. Wir bitten Sie aber auf jeden Fall einen aktuellen Lebenslauf abzugeben. Zudem übermitteln Sie uns bitte einen Nachweis über Ihre höchste abgeschlossene Ausbildung.
In welchem Dateiformat sollen die Anlagen übermittelt werden?
Am besten geben Sie Ihre Unterlagen im PDF-Format ab.
Wie sind die Arbeitszeiten?
Die Arbeitszeiten sind vom jeweiligen Standort abhängig.
Wäre eine Vollzeitstelle auch möglich (bei Ausschreibung einer Teilzeitstelle)?
Wir arbeiten auftragsbezogen. Daher können wir nur die beauftragten Stunden besetzen. Die Wünsche vom bestehenden Personal versuchen wir bei vakanten Stunden bzw. neu beauftragten Stunden zu berücksichtigen.
Kann meine Bewerbung in Evidenz gehalten werden?
Bei Interesse an eine Evidenzhaltung können Sie diese im Bewerbungsprozess angeben.
Wie weiß ich, dass meine Bewerbung erfolgreich übermittelt wurde?
Sobald Sie Ihre Online-Bewerbung über unser Bewerbungsportal abgegeben haben, erhalten Sie ein automatisch generiertes E-Mail als Empfangsbestätigung. Achtung: Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
An wen kann ich mich wenden, wenn im Zuge der Onlinebewerbung technische Probleme auftreten?
Bei technischen Problemen können Sie uns eine E-Mail an technik@jba.gv.at schreiben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir E-Mail-Bewerbungen, die an diese Adresse gesendet werden, nicht berücksichtigen können.
Kann ich mein Benutzerkonto und meine Daten zu einem späteren Zeitpunkt bearbeiten bzw. löschen?
Ihre Daten, die Sie im Rahmen der Online-Bewerbung angegeben haben, können Sie in Ihrem Kandidatenprofil jederzeit einsehen, bearbeiten oder aktualisieren. Sie können für Ihre personenbezogenen Daten auch jederzeit ein Löschbegehren anstoßen. Rufen Sie dazu in Ihrem Benutzerkonto die „Einstellungen“ auf und klicken Sie anschließend auf “Löschbegehren anfordern”. Ihre Daten werden automatisch gelöscht, sobald die bewerbungsbezogene Datenspeicherung gemäß unseren Datenschutzbestimmungen abgelaufen ist.