Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz. Aufgabe der JBA ist die Versorgung der Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren mit Personal zur Behandlung, Pflege, Erziehung und Betreuung von Insassinnen und Insassen, die Bereitstellung von Kinderbeiständen, Expertinnen und Experten, Amtsdolmetscherinnen und Amtsdolmetschern sowie Familien- und Jugendgerichtshelferinnen und Familien- und Jugendgerichtshelfern.

Die Justizbetreuungsagentur

Die JBA ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und wurde im Jahr 2009 gegründet, ihr Firmensitz ist Wien. Die rechtliche Grundlage unserer Tätigkeit ist das Justizbetreuungsagentur-Gesetz (JBA-G). Wir werden vom Bundesministerium für Justiz beauftragt Fachpersonal bereit zu stellen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind wir gesetzlich verpflichtet. Die Justizbetreuungsagentur behält die Arbeitgeberfunktion. Das angestellte Personal arbeitet jedoch direkt beim Beschäftiger, an den es zur Erfüllung seiner Arbeitstätigkeit überlassen wird.

Die JBA ist nicht gewinnorientiert und beschäftigt keine Beamten oder Vertragsbediensteten.

Die Organe der Justizbetreuungsagentur sind die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat.

Für die Arbeitsverhältnisse mit der JBA gilt ein eigener Kollektivvertrag (JBA KV 2024).

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mittels privatrechtlicher Verträge bei der JBA beschäftigt und erbringen ihre Tätigkeiten bei den jeweiligen Beschäftigern. Für unsere Arbeitsverhältnisse gelten somit die gleichen arbeitsrechtlichen Vorschriften, wie für private Arbeitgeber (z.B. das Angestelltengesetz, das Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz, das Urlaubsgesetz und Weitere).

Rundgang durch die JBA

Verwaltung
Ref. Nr. 808

Mitarbeiter Personalmarketing (m/w/d)

  • Wien
  • Vollzeit
Ref. Nr. 808
Verwaltung
Ref. Nr. 745

HR-Mitarbeiter (m/w/d)

  • Wien
  • Vollzeit
Ref. Nr. 745

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JBA werden mittels privatrechtlicher Verträge bei der JBA beschäftigt und erbringen ihre Tätigkeiten bei den jeweiligen Beschäftigern.*

Seit 1. Jänner 2014 ist ein eigener Kollektivvertrag JBA-KV 2024 in Kraft.*

Die JBA ist zuständig für alle arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben. Gerne kümmert sich Ihre jeweilige HR Administration um Ihre Anliegen. Für Fragen rund um die Arbeitsbedingungen vor Ort wenden Sie sich direkt an Ihren Beschäftiger.