Kinderbeistände sorgen dafür, dass die Wünsche und Interessen des Kindes vor Gericht und anderen Behörden gehört werden.
Warum wird ein Kinderbeistand bestellt?
In der UN-Kinderrechtskonvention wurde die Berücksichtigung des Kindeswillen in Artikel 12 festgelegt. Die Mitgliedstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern. Zu diesem Zweck soll dem Kind Gelegenheit gegeben werden, in allen das Kind berührenden Gerichtsoder Verwaltungsverfahren gehört zu werden. In diesem Zusammenhang wurde in Österreich das Kinderbeistand-Gesetz beschlossen, das mit Juni 2010 in Kraft getreten ist. Damit wird dem Kind auch das Recht auf professionelle Unterstützung und Begleitung ermöglicht.
Was ist ein Kinderbeistand?
Ein Kinderbeistand bietet Ihrem Kind einen neutralen konfliktfreien Ruheraum und fungiert – wenn Ihr Kind es wünscht – darüber hinaus Ihnen und dem Gericht gegenüber als Sprachrohr. Als unabhängige und qualifizierte Vertrauensperson unterstützt der Kinderbeistand Ihr Kind in stürmischen Zeiten für die Dauer des Gerichtsverfahrens.
Was ist die Aufgabe des Kinderbeistandes?
- Ein Vertrauensverhältnis mit Ihrem Kind herzustellen
- Einen geschützten Beziehungsraum zu schaffen
- Ihr Kind über das Verfahren zu informieren
- Den Wünschen Ihres Kindes im Gespräch gerecht zu werden
- Diesen Wünschen vor Gericht Gewicht und Gehör zu verschaffen
- Ausschließlich für Ihr Kind da zu sein!
Das Erleben Ihres Kindes, seine Befindlichkeit und seine Wünsche sollen so in das Verfahren eingebracht werden.
Ein Kinderbeistand darf die Inhalte der Gespräche mit Ihrem Kind aber nur mit dessen Einverständnis an Sie bzw. an das Gericht weitergeben. Der Kinderbeistand ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, diese kann aber von Ihrem Kind aufgehoben werden.
Was wird passieren?
Bevor der Kinderbeistand sich mit Ihrem Kind bzw. mit Ihrem Jugendlichen trifft, wird sie/er sich mit beiden Elternteilen in Verbindung setzen und ihre/seine Aufgabe persönlich erläutern. Gerne können Sie Ihre Fragen beim Erstgespräch an den Kinderbeistand richten.
Bei Kindern unter 14 Jahren
Bitte informieren Sie Ihr Kind mit Hilfe der Kinder– bzw. Jugendbroschüre über das bevorstehende Treffen mit dem Kinderbeistand.
Bei Jugendlichen über 14 Jahren
Bei besonderem Bedarf, und mit der Zustimmung Ihres Jugendlichen, ist eine Bestellung durch das Gericht auch bis zum 16. Lebensjahr möglich.